Georg-August University School of Science (GAUSS) Göttingen
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Leistungsnachweise für die Zulassung zur Promotionsprüfung

als Anlage 5 zur math.-nat. Promotionsordnung (Amtl.Mitt.13.9.2006/Nr.17, 4.5.2007/Nr.6)

Mathematik   Physik   Chemie   Geowissenschaften   Biologie


Mathematik

A. Leistungsnachweise

Es sind mindestens 21 Anrechnungspunkte ("Credits", abgekürzt C) zu erwerben, die sich wie folgt aufteilen:

1. Forschungsprogramm

2. Studienprogramm

3. Schlüsselqualifikationen

B. Anerkennung von auswärts erbrachten Leistungen

Im Studienprogramm können auf Antrag Bescheinigungen über Kurse oder Seminare, die im Rahmen von Sommerschulen oder anderen Intensivprogrammen außerhalb von Göttingen erfolgreich absolviert wurden, vom Dekanat als Leistungsnachweise anerkannt werden.

C. Ausnahmeregelung

Können Leistungen gemäß A aus Gründen, die von der Doktorandin oder dem Doktoranden nicht zu verantworten sind, nicht erbracht werden, oder würde deren Erbringung eine unverhältnismäßige Härte bedeuten, so kann der Fakultätsrat der Mathematischen Fakultät bei der Zulassung zur Promotionsprüfung auf Antrag auf den Nachweis einzelner Leistungen verzichten.

Verabschiedet am 8.11.2006 vom Fakultätsrat Mathematik

Physik

A. Leistungsnachweise

1. Forschungsprogramm

2. Ausbildungsprogramm

3. Lehrprogramm


B. Ausnahmeregelung

Können Leistungen gemäß A aus Gründen, die von der Doktorandin oder dem Doktoranden nicht zu verantworten sind, nicht erbracht werden, oder würde deren Erbringung eine unverhältnismäßige Härte bedeuten, so kann der Fakultätsrat für Physik bei der Zulassung zur Promotionsprüfung auf Antrag auf den Nachweis einzelner Leistungen verzichten.

Verabschiedet am 22.11.2006 und am 26.05.2010 vom Fakultätsrat Physik

Chemie

I) Leistungsnachweise

Fortschritt des Promotionsvorhabens

Fachwissenschaftliche Kompetenz: 15 Credits

Schlüsselqualifikationen: 6 Credits

Lehre


II. Immatrikulationspflicht

Die Studierenden müssen für den gesamten Zeitraum der Promotion immatrikuliert sein. Studienbeiträge werden nicht erhoben, es sind lediglich die Einschreibe- und Verwaltungsgebühren zu zahlen.

III. Ausnahmeregelung

Können die im Studienprogramm geforderten Leistungsnachweise aus Gründen, die von der Doktorandin oder dem Doktoranden nicht zu verantworten sind, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, oder würde deren Erbringung eine unverhältnismäßige Härte bedeuten, so kann der Fakultätsrat für Chemie bei der Zulassung zur Promotionsprüfung auf Antrag auf den Nachweis dieser Leistungen verzichten.

Verabschiedet am 22.02.2007 vom Fakultätsrat Chemie

Geowissenschaften und Geographie

A. Leistungsnachweise

Es sind mindestens 21 Anrechnungspunkte (C=Credits) im Rahmen des Promotionsvorhabens zu erwerben.

1. Forschungsprogramm

2. Studienprogramm

3. Schlüsselqualifikationen

B. Immatrikulationspflicht

Die Studierenden müssen in der Regel für den gesamten Zeitraum der Promotion immatrikuliert sein.

C. Ausnahmeregelung

In begründeten Fällen kann die Fakultät auf Antrag bei der Zulassung zur Promotion auf den Nachweis einzelner Leistungen nach A verzichten. In besonderen Fällen kann dies auch für alle Leistungsnachweise nach A gelten.

Verabschiedet am 18.12.2006 vom Fakultätsrat Geowissenschaften und Geographie

Biologie

Leistungsnachweise

Es sind während der Promotionsphase Leistungsnachweise im Umfang von 20 credits zu erwerben. Ein Credit entspricht einer Arbeitsbelastung von ca. 30 Stunden einschließlich der Vor- und Nachbereitungszeit. Die Studierenden müssen während der gesamten Zeit der Promotion eingeschrieben sein. Abweichungen sind möglich, wenn ein längerer Aufenthalt in einem ausländischen Labor oder ausgedehnte Freilandforschung im Ausland vorgesehen ist. Anträge auf Befreiung der Immatrikulationspflicht sind beim Prüfungsausschuss einzureichen. Credits können erworben werden durch:

Teilnahme an Kolloquien und aktive Teilnahme an Seminaren (5 - 10 Credits)

Es wird erwartet, dass die Promovierenden in jedem Semester an einem Kolloquium und einem Seminar (z. B. Abteilungs- oder Institutsseminar) teilnehmen. Kolloquien werden mit 0,5 Credits pro Semester gewichtet, die Teilnahme ist durch Vorlage eines durch einen Betreuer oder einer Betreuerin abgezeichneten Leistungsnachweises zu belegen. Aktive Teilnahme an einem Seminar wird mit 2 Credits pro Semester gewichtet, sie setzt das Halten eines Vortrags voraus und ist von der oder dem für das Seminar verantwortlichen Hochschullehrerin oder Hochschullehrer oder der oder dem ersten Betreuerin oder Betreuer zu bestätigen.

Aktive Teilnahme an der Lehre (5 - 10 Credits)

Grundsätzlich ist die Lehre in der Fakultät zu erbringen. Für einzelne Lehrleistungen, die außerhalb der Fakultät erbracht werden, können individuelle Äquivalenzbescheinigungen erstellt werden. Außerdem kann die Prüfungskommission für regelmäßig stattfindende Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten eine allgemeine Anerkennung ausstellen. Für die Betreuung von Studierenden in Seminaren oder Praktika wird pro SWS 1 Credit vergeben, die Betreuung von Lab-rotations im Umfang von mindestens 6 Wochen und von Bachelor-Arbeiten wird mit 2 Credits gewichtet. Darüber hinaus können einmalig für die Betreuung einer Diplom- bzw. Master-Arbeit drei Credits vergeben werden. Die Bescheinigungen werden von einer oder einem der Betreuerinnen oder Betreuer ausgestellt.

Aktive Teilnahme an Fachtagungen (max. 6 Credits).

Pro Fachtagung werden bei aktiver Teilnahme (d. h. Posterpräsentation oder Vortrag) 3 Credits vergeben. Werden mehrere Tagungen besucht, gilt der Maximalwert. Die Bescheinigungen werden von einer oder einem der Betreuerinnen oder Betreuer ausgestellt.

Andere Formen des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen (max. 3 Credits)

Für diesen Bereich können keine allgemeinen Regelungen getroffen werden. Werden reguläre Veranstaltungen aus dem Bereich der Schlüsselqualifikationen besucht, sind die dort angegebenen Credits verbindlich. In allen anderen Fällen nimmt die Prüfungskommission eine Bewertung vor.

Aus jedem der unter 1-3 genannten Bereiche müssen Credits nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist mindestens einmal jährlich dem Betreuungsausschuss ausführlich über den Stand des Promotionsvorhabens zu berichten. Dies ist von den Betreuenden zu bescheinigen.

Verabschiedet am 15.12.2006 vom Fakultätsrat Biologie

Diese Änderung der Prüfungsordnung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen Nr.6 am 05.05.2007 in Kraft getreten