Jeder der Fakultätsräte der 5
Gründerfakultäten entsendet
eine prüfungsberechtigte Person in den Vorstand.
Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät entsendet eine
prüfungsberechtigte Person aus einem der
beteiligten Programme der Medizinischen Fakultät in den Vorstand.
Die Fakultätsräte der Fakultät für Agrarwissenschaften und
der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie entsenden
gemeinsam eine prüfungsberechtigte Person aus einem ihrer beteiligten
Programme in den Vorstand.
Auf gemeinsamen Vorschlag der Max-Planck-Institute für
biophysikalische Chemie, Dynamik und
Selbstorganisation, Experimentelle Medizin und
Sonnensystemforschung sowie des Deutschen Primatenzentrums und des
Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (Standort
Göttingen) wird eine
prüfungsberechtigte Person, die im Hauptamt Mitglied einer dieser
Einrichtungen ist, durch das Präsidium in den Vorstand bestellt.
Die Vertreterinnen oder Vertreter der Promovierenden in den
beteiligten Promotionsprogrammen wählen ein Mitglied in
den Vorstand.
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahre, die des promovierenden Vorstandsmitglieds 1 Jahr. Erneute Entsendung für eine weitere Amtsperiode ist möglich.
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Caroline Behrens (kommissarisch bis 11.5.12) |
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Prof. Dr. Martin Göpfert (seit 1.5.11) |
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Prof. Dr. Helmut Grubmüller (seit 1.11.11) |
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Prof. Dr. Andreas Janshoff (seit 1.5.11) |
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Prof. Dr. Reiner Kree (erneut seit 1.4.11, Sprecher seit 1.8.11) |
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Prof. Dr. Karl-Heinz Pörtge (erneut seit 1.11.11) |
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Prof. Dr. Teja Tscharntke (seit 1.11.11) |
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Prof. Dr. Jürgen Wienands (seit 1.10.10) |
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Prof. Dr. Ingo Witt (seit 1.8.11) |